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Die Elternbeiträge

Die Freie Schule finanziert ihren Betrieb aus staatlichen Zuschüssen, aus Elternbeiträgen und in geringem Umfang durch Spenden.

Die Elternbeiträge setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

Schulgeld + Hortkostenbeteiligung

Schulgeld: Die Höhe des Schulgeldes wird mit den Eltern anhand der Tabelle mit Richtwerten zur verantwortlichen Selbsteinschätzung festgelegt.
Ermäßigungen des Schulgeldes sind auf schriftlich begründete Anfrage zeitlich befristet möglich.
Geschwister-Ermäßigung wird bei gleichzeitigem Besuch der Freien Schule gewährt.

Hortgeld: In den ersten beiden Schuljahren ist die Hortbetreuung für die Eltern kostenfrei. Ab dem dritten Jahr wird die Höhe der Hortkostenbeteiligung vom Bezirksamt (nach TKBG) festgelegt.
Dazu muss vor Einschulung und nochmals vor Beginn der 5. Schuljahres ein Antrag auf Hortbedarf gestellt werden.
Liegt kein Hortgutschein vor, gehen wir von einem erhöhten Schulgeld aus.

Zahlungsmodus: Die Beiträge werden monatlich per Dauerauftrag überwiesen.
Jegliche Änderungen der Schulgeldzahlung müssen in Absprache mit dem Büro der Schule vorgenommen werden.